Verantwortlich:
Geschäftsführer: David Hönes & Sven Olah
CNC-Technik Hönes und Olah GbR
Birkenallee
73655 Plüderhausen
Kontakt:
Telefon: 07181 4808419
E-Mail: info@cnc-technik-ho.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE307590480
Steuer-Nr. 82003/17510
Bankverbindung: Volksbank Stuttgart eG
IBAN: DE18 6009 0100 0204 9820 06
BIC: VOBADESS
AGBs
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen CNC-Technik Hönes und Olah GbR
I. Geltung:
1. Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen“) gelten für sämtliche Geschäfte, die von der CNC-Technik Hönes
& Olah GbR, sowie ihren Angestellten oder Bevollmächtigten im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes vorgenommen werden. Der Anwendungsbereich dieser Bedingungen umfasst die Produktion, Verkauf und
Lieferung von Produkten.
2. Die Bedingungen gelten im Verhältnis zum Kunden ausschließlich, auch hinsichtlich sämtlicher Folgegeschäfte, geschäftlichen Kontaktaufnahmen zu Kunden auch soweit keine nochmalige Geltung explizit
vereinbart wurde - oder kein erneuter Hinweis darauf erfolgte. Der Geltung von allgemeinen Geschäfts-, Bestell- oder Einkaufsbedingungen vom Kunden wird damit ausdrücklich widersprochen.
3. Soweit eventuelle Schuldverhältnisse zu Personen oder Unternehmen begründet werden, die selbst keine Vertragspartei werden sollen, umfasst der Geltungsbereich dieser Bedingungen mit ihren
Haftungsbeschränkungen diese ebenso, sofern sie gegenüber den Dritten bei Begründung der Schuldverhältnisse einbezogen wurden (wobei hierzu ausreicht, dass der Dritte bei Begründung des
Schuldverhältnisses davon Kenntnis hatte oder erlangte).
4. Erfolgt die kundenseitige Annahme bzw. Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen, so gilt dies als Anerkennung dieser Bedingungen.
II. Vertragsschluss:
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote einen Monat ab deren Abgabe verbindlich. Die Bindungswirkung unsererseits an einen Auftrag
erfolgt durch eine entsprechende schriftliche Bestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages.
2. Bei telefonischen oder mündlichen Beauftragungen oder Bestellungen, behalten wir uns vor, beim Kunden die schriftliche Annahmebestätigung seines Auftrages anzufordern. Bei deren Nichtzugang
innerhalb von 7 Werktagen entfällt unsere Bindungswirkung an den Auftrag und wir können nach weiteren sieben Werktagen schriftlich zurücktreten.
III. Lieferung und Leistung:
1. Der Liefer- und Leistungsumfang bestimmt sich nach unserem schriftlichen Angebot oder unserer Auftragsbestätigung. Eventuelle Nebenabreden und
Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Soweit unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf Kundenangaben basiert, (z. B. Daten, Abbildungen, Gewichts- oder Maßangaben etc.),
gehen wir von deren Vollständigkeit und Richtigkeit aus. Soweit sich nach Abschluss des Vertrages deshalb die Undurchführbarkeit herausstellt, sind wir – bei erfolgloser Ersatzlösung mit
kundenseitiger Kostentragung - zum Rücktritt berechtigt.
2. Die angegebenen Liefer- und Leistungstermine / -fristen sind bestmögliche Termine, welche grundsätzlich unverbindlich sind. Für die Einhaltung der Termine und Fristen ist die vereinbarungsgemäße
Erbringung der kundenseitigen Obliegenheiten (inklusive eventueller Informationsbereitstellung und Zahlungsverpflichtungen) Voraussetzung. Soweit nicht explizit anderweitig vereinbart, sind Angaben
(z.B. Gewichts- Maß- und Kapazitätsangaben, sowie Abbildungen oder Zeichnungen), in Angeboten etc. nur annähernd maßgebend.
3. Sämtliche Rechte an von uns erstellten Leistungen behalten wir uns vor.
4. Soweit keine explizite Vereinbarung besteht, sind wir zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. Wir sind zudem berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen
Unterauftragnehmer einzusetzen.
5. Soweit unsererseits vertraglich eine Vorleistungspflicht besteht und nach Vertragsschluss Umstände ersichtlich werden, die eine Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruchs durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Kunden (z. B. Schlechte Vermögensverhältnisse, Insolvenz von Lieferanten, Im-/ Exportverbote, krankheitsbedingte Ausfälle erforderlicher Mitarbeiter, Krieg etc.)
anzeigen, sind wir zur
Leistungsverweigerung berechtigt.
IV. Mitwirkung des Kunden:
1. Es besteht eine kundenseitige Pflicht zur Unterstützung unserer Leistung in zumutbarem, üblichem Umfang auf eigene Kosten. Ist im Betrieb
des Kunden die Einhaltung spezieller (gesetzlich oder betrieblich) Sicherheitsbestimmungen erforderlich, hat der Kunde eine entsprechende Hinweispflicht.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist allenfalls bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
V. Kosten und Preise:
1. Unsere Preise sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“ (EXW, Incoterms 2010). Preise für Leistungen
beziehen sind auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Es wird die bei Rechungsstellung jeweils aktuell gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet.
2. Sollten bei Leistungen mit einer Dauer von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung und der Ausführung der Leistung Preissteigerungen eintreten, oder kann eine
Leistung unter 4 Monaten aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, erst nach vier Monaten erbracht werden, so kann diese Preissteigerung entsprechend an den Kunden weiterberechnet
werden.
VI. Zahlungsbedingungen:
1. Soweit nicht anderweitig vereinbart, entsteht die Fälligkeit unserer Forderung bei Leistungen mit Leistungserbringung, bei Lieferungen mit
Erhalt unserer Lieferung. Teilleistungen /- Lieferungen stellen eine entsprechende Teilvergütung fällig. Im Falle von Zahlungsverzugs des Kunden können wir sämtliche Schäden geltend machen. Ein
kundenseitiger Zahlungsverzug einer Teilvergütung von mehr als 2 Wochen löst die umgehende Fälligkeit sämtlicher Gesamt- bzw. Restbeträge aus.
2. Verzugszinsen werden mit 8 Prozent über dem Basiszinssatz bewertet. Eine eventuelle Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen möglich, wobei das Zurückbehaltungsrecht dann aus demselben Vertragsverhältnisses resultieren muss.
3. Rechnungsreduktionen und Forderungsabtretungen des Kunden bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
VII. Gewährleistung:
1. Mit Übergabe eines Gegenstandes zum Versand oder direkt an den Kunden oder an dessen Beauftragten geht die Gefahr des Untergangs oder der
Verschlechterung der Ware auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Absendung oder Übergabe aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, so geht
die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versand- /Übergabebereitschaft auf den Kunden über.
2. Gewährleistungsansprüche des Kunden unterliegen nachfolgenden Erfordernissen: Die Gewährleistungsfrist für unsere Lieferungen und Leistungen beträgt ein Jahr, bei Verbrauchern zwei Jahre ab
Gefahrübergang. Erfolgt eine Annahme oder Abnahme eine mangelhaften Sache oder Leistung obwohl dem Kunden der Mangel bekannt ist, so stehen dem Kunden die Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er sich
diese Rechte wegen des Mangels bei der Annahme bzw. Abnahme vorbehält.
3. Liefern oder übersenden wir dem Kunden Waren, Unterlagen, Dokumentationen oder vergleichbare prüfbare Leistungen, so hat der Kunden diese nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel
sind vom Kunden unverzüglich ab Erhalt der Lieferung zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach dem Erkennen bei uns geltend zu machen. Versäumt der Kunde binnen einer
Ausschlussfrist von sieben Tagen zu rügen, gilt die gelieferte Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
4. Wir sind vorrangig zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Zudem können wir unsere Gewährleistungsansprüche durch gleichwertige Materialien oder Teile zu erfüllen, soweit sie die Verwendbarkeit
zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
5. Bei Nicht-, Spät-, oder mangelhafter Erbringung einer fälligen Leistung / Lieferung besteht ein Schadenersatzanspruch des Kunden für den vorgenannten Zeitraum ab Gefahrübergang nur bei
vorsätzlichen Pflichtverletzungen von uns bzw. eines unserer Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, sowie in gesetzlich zwingenden Fällen.
VIII. Haftung:
1. Bei fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten besteht eine Haftungsbeschränkung auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden, bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt vorhersehbaren Schaden (wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Jedoch ist, soweit nachfolgend nicht anders geregelt, die Ersatzpflicht auf 50% der jeweiligen Auftragssumme, maximal jedoch 5.000 Euro je Schadensfall beschränkt.
2. Die Haftung für Vermögensschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Produktionsausfall sowie sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Wir
haften jedoch unbegrenzt für gesetzlich zwingende Fälle wie beispielsweise aus Vorsatz, Verletzung von Leib und Leben, Produkthaftung etc.
3. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten von Dritten, z. B. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und deren persönliche Haftung, die im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes beteiligt
sind.
4. Ansprüche sind innerhalb eines Jahres nach ihrem Auftreten geltend zu machen.
IX. Höhere Gewalt:
Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Wir geraten insbesondere nicht in Verzug bei Lieferverzögerungen, soweit diese durch nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen und -termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
X. Besondere Regelungen für Verträge über Dienstleistung: Verträge, die Dienstleistungen beinhalten, können jeweils nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
Solche sind:
◦ Verstöße gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen,
◦ nicht- oder unvollständige Erfüllung vertraglich zugesicherter Obliegenheiten trotz zweifacher erfolgloser Nachfristsetzung,
◦ gesetzlich zwingende Kündigungsgründe.
1. Im Übrigen ist ein kundenseitiger Rücktritt bis zur Ausstellung unserer Auftragsbestätigung kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Dienstleistungsbeginn, steht uns ein
Ersatzanspruch von 50% der Auftragssumme zu. Danach sind wir befähigt die volle Vertragssumme als Ersatz zu verlangen.
2. Für Waren oder Dienstleistungen die durch unsere Mitwirkung vermittelt wurden übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung.
XI. Geheimhaltung:
1. Der Kunde und wir („die Parteien“) verpflichten uns, während der Laufzeit des Vertrages sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag
zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich
bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt oder zur
Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt für weitere fünf Jahre nach
vollständiger Erfüllung oder Beendigung des Auftrages bestehen.
2. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Informationen,
◦ die einer Partei bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt werden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen;
◦ welche die Parteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben;
◦ die ohne Verschulden oder Zutun der Parteien öffentlich bekannt sind oder werden;
◦ die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. Im letztgenannten Fall hat die offenlegende Partei die andere Partei vor der Offenlegung unverzüglich zu informieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.
XII. Eigentum und Nutzungsrechte:
1. Wir behalten uns an von uns gelieferten Waren, Unterlagen und Dokumentationen das Eigentum und alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte vor, bis
der Kunden die geschuldete Vergütung aus dem Auftrag vollständig beglichen hat. Bestehen neben der uns aus der betreffenden Bestellung zustehenden Forderung im Zeitpunkt der Lieferung noch andere
Forderungen gegenüber dem Kunden, so behalten wir uns das Eigentum und alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher oben bezeichneten
Forderungen vor (erweiterter Vorbehalt).
2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den Produkten und Ergebnissen ein unentgeltliches, unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht bezogen auf die vertraglich vereinbarte
Verwendung.
3. Der Kunde darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde hat uns sofort zu benachrichtigen, soweit es zu Verlusten oder Verschlechterungen der noch in unserem
Eigentum stehenden Waren, Unterlagen oder Dokumentationen kommt oder soweit diese von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen sind. Er hat uns bei der Schadensabwehr und bei der Abwehr von
Schadenersatzforderungen nach besten Kräften zu unterstützen.
XIII. Sonstiges:
1. Erfüllungsort (soweit nicht anders vereinbart) und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Plüderhausen bzw. die entsprechend zuständigen weiterführenden Gerichte. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: Januar 2014
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Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliestaat ihres gewöhlichen Aufenhalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtliher Rechtbehelfe.
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